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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.1997 - 1 K 46/96   

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https://dejure.org/1997,14082
FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.1997 - 1 K 46/96 (https://dejure.org/1997,14082)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.05.1997 - 1 K 46/96 (https://dejure.org/1997,14082)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Mai 1997 - 1 K 46/96 (https://dejure.org/1997,14082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Einwilligung des Mandanten bei Klagerücknahme durch den Prozessbevollmächtigten; Unbegründetheit einer Klage wegen lebensfremder und unwahrscheinlicher Schilderung des Tatsachenhergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1031
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

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  • BFH, 09.03.1972 - IV R 170/71

    Erklärung des Klägers - Erledigung der Hauptsache - Unwiderruflichkeit -

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  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    Ein solcher Widerruf der Klagerücknahme vor einer gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 FGO erforderlichen Einwilligung des Beklagten sei wirksam, wie das FG Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 30. Mai 1997 1 K 46/96 (EFG 1997, 1031) entschieden habe.

    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung, solange der Beklagte einer Klagerücknahme nicht gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 FGO zugestimmt habe, könne sie wirksam widerrufen werden (so aber FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil in EFG 1997, 1031; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 72 FGO Rz. 18; Albert in Haarmann/Schmieszek, Rechtsschutz in Steuer- und Abgabenangelegenheiten, 66101, Rz. 200; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 72 FGO Rz. 43).

    bb) Dem steht --entgegen der Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern im Urteil in EFG 1997, 1031-- nicht entgegen, dass ein Kläger seine Erledigungserklärung bis zum Eingang der Erledigungserklärung des Beklagten widerrufen kann (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 1968 VII B 7/66, BFHE 94, 46, BStBl II 1969, 80, m.w.N.; vom 28. Oktober 1988 III B 184/86, BFHE 155, 12, BStBl II 1989, 107).

  • FG Niedersachsen, 03.03.2004 - 9 K 365/01

    Möglichkeit des Widerrufs einer Klagerücknahme; Wirksamwerden einer

    - Urteil vom 30. Mai 1997 1 K 46/96 EFG 1997, 1031; Brandis in Tipke/Kruse FGO § 72 Rz. 18, Albert in Haarmann/Schmieczek Rechtsstreit in Steuer und Abgabenangelegenheiten (Stand 2001) Tz. 200).
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